Archiv der Roten Hilfe Hannover:

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Gegen polizeiliche Willkür - Aussageverweigerung ist dein Recht!

Anfang Juli 08

Am Montagmorgen, den 16. Juni 2008 wurde ein junger Genosse gegen 8:30 Uhr von Polizeibeamten in Zivil vor seinem Haus aufgegriffen. Nach dem sich der Jugendliche ausweisen musste, wurde er von den Beamten unsanft in einen silbernen VW gesetzt und zur Polizeidirektion in der Waterloostrasse gefahren. Nach Aussage des Betroffenen benannten die Beamten erst im Auto eine gewalttätige Auseinandersetzung mit Faschisten und besprühte Wände als Grund für die Polizeimaßnahme. Konkrete Tatvorwürfe nannten die Beamten nicht, er werde lediglich verdächtigt.
Auf dem Parkplatz der Polizeiinspektion musste der Betroffene zunächst eine halbe Stunde mit einem der beiden Beamten im Auto warten, bis er in das Gebäude geführt wurde. Dort machten die Beamten Fotos vom Betroffenen, mit der Begründung diese später „Zeugen“ vorzulegen.
Anschließend behaupteten die Polizeibeamten den Jugendlichen nun einer DNA-Entnahme und einer Erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen zu wollen. Auf den Widerspruch, den der Betroffene gegen die Entnahme seiner DNA und die Erkennungsdienstliche Behandlung einlegte, entgegneten die Beamten, dass die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen ein Gerücht in der linken Szene sei und solche Rechte nicht existieren würden. Nach dem der Betroffene auf seinen Widerspruch bestand und die DNA-Entnahme verweigerte, erklärten die Beamten, ihn aufgrund „ungeklärter Wohnverhältnisse“ in Untersuchungshaft nehmen zu wollen. Der Betroffene wurde gefragt, ob die Polizei Angehörige informieren solle und ob er noch private Dinge, wie etwa eine Zahnbürste, holen müsse.
Als der zweite Beamte beginnen wollte, den Jugendlichen zu verhören, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Während dessen führte der andere Polizeibeamte ein Telefonat, auf dass sich die Staatsanwaltschaft zurückmelden sollte. Kurze Zeit später gab es einen Rückruf, auf den der Polizeibeamte die angedrohte DNA-Entnahme und Untersuchungshaft zurück nahm. Der Betroffene erklärte, dass er anschließend zur Erkennungsdienstlichen Behandlung in das Gebäude der Kriminalpolizei in der Hanomagstrasse gebracht wurde. Nach ungefähr drei Stunden sei die Polizeimaßnahme beendet gewesen, die für ihn wie eine Tortur war.

Lügen und Einschüchtern

Die Maßnahme der Polizei vom 16.06.2008 entbehrt anscheinend jeder Grundlage. Sie wurde nicht aufgrund eines konkreten Tatvorwurfes durchgeführt. Vielmehr nimmt die Polizei eine Auseinadersetzung mit Faschisten zum Anlass, einen linken Jugendlichen einzuschüchtern und mit der Verweigerung grundlegender Rechte Druck auszuüben.
Die Begründung der Beamten, die Fotos werden gemacht, um sie anschließend „Zeugen“ vorzulegen verwundert kaum. In der jüngeren Vergangenheit gibt es mehrere Beispiele, wo die Polizei Faschisten Bildmaterial vorgelegt hat, damit diese Anzeige gegen AntifaschistInnen stellen können.
Das Vorgehen der Beamten legt die Vermutung nahe, dass Anzeigen von Faschisten bei der Polizei vorliegen, es aber keine Tatverdächtigen gibt. Das nimmt die Ermittlungsbehörde wie in diesem Fall zum Anlass, einen linken Jugendlichen unter Druck zu setzen, um so Hinweise und Aussagen zu bekommen.
Die Androhung der DNA-Entnahme durch die Polizeibeamten überschreitet deren Kompetenz. Eine DNA-Entnahme muss von der Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter beantragt werden. Der Eingriff darf auf Verlangen nur von einem Arzt durchgeführt werden.
Die Polizeidirektion Hannover versucht seit einiger Zeit immer wieder in Ermittlungen auch auf die DNA von Betroffenen zurückzugreifen. Dazu werden die Beschuldigten angeschrieben und gebeten sich zwecks DNA-Entnahme zu einem bestimmten Termin bei der Polizei einzufinden. Diese Versuche sind bisher immer gescheitert, weil die Betroffenen ihre Rechte besser kannten. Erst die Anordnung der DNA-Entnahme durch das Gericht hat dazu geführt, dass die Polizei die Betroffenen aufgesucht hat und zur Entnahme mitnahm.

Die Rote Hilfe verurteilt die Maßnahme der Polizei vom 16.06.2008 auf das Schärfste. Sie war reine Willkür und diente lediglich der Einschüchterung. In einer solchen Situation ist es immer gut, seine Rechte zu kennen und von diesen auch Gebrauch zu machen.

Die Rote Hilfe rät:
  • Es gibt keine Verpflichtung Vorladungen durch die Polizei nachzukommen. Alles was ihr dort sagt, wird in die Ermittlungsakten aufgenommen und später vor Gericht gegen euch verwendet.
  • Ihr habt das Recht, die Aussage zu verweigern. Macht davon Gebrauch!
  • Ihr habt das Recht, gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahmung von persönlichen Gegenständen Widerspruch einzulegen. Die Polizei muss diese Gegenstände protokollieren. Unterschreibt aber nichts!
  • Wenn die Polizei eine DNA-Entnahme androht, legt sofort Widerspruch ein.
  • Wie immer gilt: keine Aussagen, keine Unterschriften! Besonders keine Einwilligung zur freiwilligen DNA-Entnahme unterschreiben!!!
  • Wahrscheinlich drohen die PolizeibeamtInnen mit einer zwangsweisen DNA-Entnahme. Diese muss von einem/r RichterIn angeordnet werden (nur bei "Gefahr im Verzug" ist eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Es ist allerdings fraglich, ob bei DNA-Analysen "Gefahr im Verzug" überhaupt möglich ist, da schon richterlich festgestellt wurde, dass die bei Polizei und Staatsanwaltschaften ausufernde Anwendung der daraus resultierenden Eingriffbefugnisse rechtswidrig ist.)
  • Die DNA- Entnahme (Blut- oder Speichelprobe) muss von einem/r ÄrztIn durchgeführt werden.
  • Wie gegen jede Erkennungsdienstliche Behandlung, legt explizit gegen die DNA-Entnahme Widerspruch ein und lasst ihn schriftlich festhalten.
  • Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein/e anwesende/r RechtsanwältIn solche rechtlich fragwürdigen Maßnahmen zumindest zu diesem Zeitpunkt verhindern kann. Informiert eine/n AnwältIn eures Vertrauens den Ermittlungsausschuss oder die Rote Hilfe über eure Festnahme und die geplante DNA-Analyse. Euch steht bei jeder Festnahme eine Anruf bei einer Person eures Vertrauens zu.
  • Lasst euch von eventuellen Drohungen der PolizeibeamtInnen nicht einschüchtern, sondern behaltet einen klaren Kopf.

Schluss mit der Repression gegen unsere Genossinnen und Genossen
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